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Entsorgungs- und Umweltbestimmungen

Altgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem folgenden Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:
Batterienentsorgung - Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol weist Sie darauf hin, dass Sie als Besitzerin oder Besitzer dieses Gerätes dieses nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgen dürfen. Die getrennte Sammlung alter Elektro- und Elektronikgeräte (Altgeräte) ist für die umweltgerechte Entsorgung von Schadstoffen, die Rückgewinnung von Wertstoffen und die Möglichkeit einer Wiederverwendung notwendig. Sie können das Gerät u.a. bei den zugelassenen Sammelstellen, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof, einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zum Zweck der Wiederverwendung zuführen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Verpackungen – Registrierungs- und Meldepflichten

Wir sind Hersteller bzw. Importeur und unseren Registrierungs- und Meldepflichten bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nachgekommen. Darüber hinaus erfüllen wir auch unsere Meldepflichten gegenüber dem Grünen Punkt.

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